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Wann kann eine Person handeln?

Ich habe darüber nachgedacht, ob Wissen und Wahrnehmung notwendigerweise identisch sein müssen, würde aber sagen: Beide müssen vorhanden sein, doch sie müssen nicht identisch sein. So können verschiedene Manifestationen des anderen Objekts in unterschiedlichen Arten von Wahrnehmungen existieren, während innerlich eine Art Wissen über das Objekt vorhanden ist. Nun könnte man zufällig eine Manifestation der Wahrnehmungen wählen und die Manifestation des Wissens im Verstand zurückweisen. Das wäre dann eine subjektive Handlung, die dadurch entsteht, dass die Manifestation in Widerspruch zu einem selbst gebracht werden kann, wodurch ein anderes, von mir verschiedenes Objekt entsteht, das einer subjektiven Wahl entspricht. Eine objektive Handlung läge vor, wenn Wissen über Wissen vorhanden wäre und Wissen, Wissen über Wissen und Wahrnehmung identisch wären. Ist kein Wissen vorhanden, sind wir im Verstand blockiert, weil mehrere Manifestationen aus verschiedenen Wahrnehmungsformen existieren und im gegenwärtigen Zustand alle gleichwertig sind. Die Terminologie des „Handelns“ ist dann, da sie als Relation zu einer festen Entität definiert ist, nicht wohlgeformt. Ist nur Wissen vorhanden, ist für mich als Objekt 1 nicht klar, ob ich überhaupt gerade in Relation zu einem anderen Objekt stehe – die Relation könnte dann leer sein.

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